Sag „Ja“ zum Glauben!

Konfirmandinnen und Konfirmanden sind wie Erwachsene unterwegs auf ihrem Lebensweg zum Glauben

Unsere Konfirmand*innenarbeit

Typisch für das protestantische Selbstverständnis: Die Konfirmation bekräftigt die Annahme des Gläubigen durch Gott. Die Konfirmation erfreut sich als Fest auch heute großer Beliebtheit.

Schon in der Taufe ist die Annahme des Menschen durch Gott zugesprochen; mit der Konfirmation bekräftigt die Gemeinde diese Annahme. Am Übergang von der Kindheit zum Erwachsenenleben findet üblicherweise die Konfirmation statt. Zwar gibt es für sie keinen biblischen Auftrag, auch ist sie kein Sakrament, aber sie gehört zum protestantischen Selbstverständnis. Die Jugendlichen erhalten seelsorgliches Geleit, Fürbitte und Segen. Ihr persönlicher Konfirmationsspruch – selbst ausgesucht – unterstreicht dies.

Vorbereitet auf die Konfirmation werden die Jugendlichen im Kirchlichen Unterricht, durch den sie mit den zentralen Aussagen des christlichen Glaubens und mit dem Leben der Gemeinde vertraut gemacht werden. Die Konfirmation, die im Gemeindegottesdienst vollzogen wird, berechtigt zur Teilnahme am Abendmahl und zur Wahl des Presbyteriums. Konfirmierte können außerdem Taufpatin oder -pate werden.
Quelle: ekir.de © 2005

Konfirmationstermine 2024:
Sonntag, 21.04.2024 um 10.00 Uhr
Samstag, 27.04.2024 um 10.00 Uhr
Samstag, 27.04.2024 um 13.00 Uhr

Mädchen und Jungen, die den Kirchlichen Unterricht (KU) besuchen sind vollwertige Gemeindeglieder mit einem vollwertigen Glauben. Konfirmandinnen und Konfirmanden sind wie Erwachsene unterwegs auf ihrem Lebensweg zum Glauben. Die Themenbereiche Abendmahl, Bibel, Gebet, Gebote, Gott, Gottesdienst, Jesus, Ökumene, Kirche, Gemeinde, Heiliger Geist und Taufe bilden neben anderen im Dialog mit den Jugendlichen zu erarbeitenden Themen zentrale Unterrichtsinhalte des KU. Mit dem Konfirmationsjahrgang 2015 hat die Ev. Kirchengemeinde Hiesfeld ein neues Konfirmandenunterrichtskonzept begonnen. Die eigentliche Unterrichtszeit beginnt in der Regel im Februar mit einer Wochenend-Freizeit im Vorjahr der Konfirmation, die wie üblich nach den Osterferien des Folgejahres stattfindet. Die Konfirmandinnen und Konfirmanden werden in einem Begrüßungsgottesdienst willkommen geheißen.

Vorgeschaltet ist verpflichtend der Besuch der Katechumenengottesdienste zweimal im Monat beginnend von September/Oktober bis zum Beginn des Kirchlichen Unterrichts.

Zur Zulassung zur Konfirmation gehören somit die Teilnahme am Katechumenengottesdienst vor Beginn der Unterrichtszeit zweimal im Monat bis zu den Sommerferien, anschließend der Besuch am „Erwachsenengottesdienst“ nach den Sommerferien bis zur Konfirmation, ebenfalls zweimal im Monat, die beiden Wochenendfreizeiten am Anfang und am Ende des Kirchlichen Unterrichts so wie der Kirchliche Unterricht einmal im Monat in der Regel samstags von 9.30 – 15.15 Uhr. Zur eigenen und zur Kontrolle durch die Unterrichtenden erhalten die Jugendlichen vor Beginn des Konfi-Unterrichts einen Gottesdienstplaner, der die Teilnahme am Gottesdienst bestätigt. Nach der Mitgestaltung und Teilnahme am Vorstellungsgottesdienst am Ende der KU-Zeit beschließt das Presbyterium gemäß Art. 16e KO über die Zulassung zur Konfirmation der jeweiligen Konfirmandin und des jeweiligen Konfirmanden.

Außer den Pfarrerinnen und Pfarrern arbeiten geeignete Personen in der Konfirmandenarbeit mit. Ihnen wird Fortbildung im Bereich des KU ermöglicht.

Die Kirchengemeinde schafft die notwendigen äußeren Voraussetzungen für eine qualifizierte Konfirmandenarbeit, stellt zweckmäßig eingerichtete Räume, ausreichend Unterrichtsmaterial für eine vielgestaltige Arbeit mit Jugendlichen sowie notwendige finanzielle Mittel für einen Erfolg versprechenden KU zur Verfügung.